Nutzungsbedingungen für die Unterrichts- und Vereinshütte

1. Träger der Unterrichts- und Vereinshütte (Hütte) auf dem Naturnahen Spiel- und Begegnungsraum für alle Generationen (Dorfplatz) sind der Förderverein Lintorf e. V. und der Verschönerungsverein Lintorf e. V., vertreten durch den jeweiligen Vorsitzenden.

2. Die Hütte dient primär Unterrichtszwecken im Rahmen des umwelt- pädagogischen Konzeptes. Während des Unterrichts stehen Kindergruppen, Kindergärten und Schulen die Hütte sowie die Toiletten kostenlos zur Verfügung.

3. Die Hütte kann von Vereinen, Institutionen und kirchlichen Einrichtungen, die in Lintorf beheimatet sind, genutzt werden, wenn keine vorrangige Anmeldung vorliegt.

Folgende Voraussetzungen sind hierfür erforderlich:

a) Die Veranstaltung muss bis spätestens 22:00 Uhr beendet sein.

b) Der Ausschank von Alkohol ist nur in besonderen Einzelfällen mit Zustimmung der Beauftragten der beiden Vereine zulässig.

c) Es gelten die Jugendschutzbestimmungen. Bei Feiern mit Kindern müssen Erziehungsberechtigte zugegen sein.

d) Die Hütte ist nach Beendigung der Veranstaltung in einwandfreiem Zustand zu verlassen. Für Schäden haftet der Mieter.

4. Benutzungsgebühren:

5. Es darf nur auf dem Grillplatz vor der Hütte mit dem dafür vorgesehenen Grill gegrillt werden. „Wildes Grillen“ an anderer Stelle des Dorfplatzes wird hiermit ausdrücklich untersagt.

6. Müll, der durch eine Veranstaltung anfällt, muss wieder mitgenommen werden. Die aufgestellten Mülleimer sind dafür nicht vorgesehen!

7. Die Anmeldung sowie die Ausgabe der Schlüssel für die Hütte und/oder die Toiletten erfolgt bei
a) Horst Stockhaus, Obernfelde 23, 49152 Bad Essen-Lintorf, Tel. 05472-7152
oder
b) Kerstin Nieragden, Grummertskamp 16, 49152 Bad Essen-Lintorf, Tel. 05472-959880.

8. Die Anerkennung der vorgenannten Nutzungsbedingungen hat Vertragscharakter. Ein schriftlicher Vertrag wird nicht geschlossen.

Stand 08/2006, Änderungen vorbehalten

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